Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Je nach Aufwand (Hilfspersonal, Notdienst) kann dabei ein erhöhter Gebührensatz anfallen.
Eine Behandlung auf Rechnung ist grundsätzlich nur in wenigen Fällen und nach vorheriger Absprache möglich.
Wir bitten Sie höflichst, nach jeder Behandlung gleich bar oder mit EC-Karte (mit Geheimzahl) zu bezahlen.
Bei der Abholung stationär untergebrachter Patienten ist die Behandlung vollständig zu bezahlen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
WICHTIG!
Die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist uns nur im Rahmen einer aktuellen Behandlung bzw. nicht ohne Untersuchung eines Tieres vom Gesetzgeber erlaubt ($ 43 Arzneimittelgesetz AMG).
Vorallem chronische Erkrankungen (Herzprobleme, Diabetes, etc) erfordern eine regelmäßige Kontrolle, um Komplikationen vorzubeugen.
Tierärzte, die dem zuwiderhandeln, machen sich nach $ 95 AMG strafbar (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe).
Wir bitten Sie daher, Ihr Tier mindestens einmal jährlich z.B. im Rahmen der Impfung vorzustellen, um den Gesundheitsstatus zu überprüfen, denn auch Wurmkuren oder Flohmittel haben Nebenwirkungen.
Die Tierärztliche Hausapotheke ist eine Apotheke, in welcher Tierarzneimittel gelagert und nach dem Arzneimittelrecht abgegeben werden dürfen. Sie untersteht behördlicher Kontrolle.
Wir besitzen das Tierärztliche Dispensierrecht, das heißt, dass wir für von uns behandelte Tiere Arzneimittel herstellen, von einem Hersteller oder Großhandel beziehen und sie dann an den Tierhalter abgeben dürfen.
Für die Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten ist eine vorherige tierärztliche Untersuchung notwendig.
Die gängigen Arzneimittel halten wir für Sie vorrätig oder können sie kurzfristig bestellen.
Da Arzneimittel nicht von Besitzern verkauft werden dürfen, können wir auch keine angebrochenen Packungen gegen Geldausgabe zurücknehmen. Nicht mehr gebrauchte Medikamente können Sie aber z.B. dem Tierheim spenden.